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AutorenbildElisabeth Glas

K wie Kriegsrecht & B wie Boni

Was haben Kriegsrecht und Boni gemeinsam? Einiges, seit unser Bundesrat zur vermeintlichen Rettung unseres Bankenplatzes zum Notrecht gegriffen hat.

Wenn man den Ausführungen der verantwortlichen Bundesrätin zuhört, könnte man glattweg den Eindruck gewinnen, der Niedergang der Credit Suisse sei – ähnlich einem Naturereignis – komplett unvorhersehbar gewesen. Wenn man aber das kürzlich von der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde SEC veröffentlichte UBS-Dokument zum Merger der beiden Banken liest, entsteht der gegenteilige Eindruck: Seit Oktober 2022 bereitete ein Team von Top-Bankern und -Anwälten eine potentielle Übernahme vor, um am Tag des Niedergangs der Credit Suisse mit einem fixfertigen Angebot parat zu stehen – in weiser Vorahnung, dass sich Bundesbern einmal mehr auf dem falschen Fuss erwischen lassen würde. Der Plan ging auf.

Umso herziger, dass nun der Nationalrat letzte Woche voller Empörung ein Boni-Verbot für Spitzenleute systemrelevanter Banken durchgewinkt hat – mit sage und schreibe 22 Enthaltungen. Das heisst, 10% der vom Volk gewählten Parlamentarier wollten sich zu dem Thema nicht outen. Kein Wunder, es sind ja Wahlen im Herbst! Was allerdings den meisten Politikern im Saal nicht bekannt gewesen sein dürfte, ist das sogenannte «Rundschreiben 2010/1 Vergütungssysteme: Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten» von der FINMA. Im Nachgang zur UBS-Rettung im Jahr 2008 hatte die FINMA ihre Hausaufgaben gemacht und fundierte Vorgaben zu Boni & Co. definiert. Damit hätten die Herren und Damen Banker der Credit Suisse schon lange gemassregelt werden können – hätte sich die FINMA denn getraut, ihre eigenen Regulierungen umzusetzen. Anlass zu Beanstandungen lieferte die Credit Suisse ja genügend (Greensill, Achegos, etc.).

Fazit: Die notwendigen Regulierungen gibt es seit mehr als 10 Jahren, aber sie werden nicht umgesetzt respektive es drängt sich die Frage auf, ob die Entscheidungsträger die Regulierungen überhaupt kennen? Deshalb bleibt dann am Schluss nur noch der Griff aufs Notrecht – und der absurde Vergleich von einer Pleite-Bank mit einem Naturereignis. Normalerweise kennen wir solche Vorgehensweisen und Argumentarien von Diktaturen, nicht Demokratien. Entsprechend besorgt sollten wir Schweizerinnen und Schweizer sein.

Die genau gleiche Ignoranz hat zu einer weiteren unnötigen Anwendung von Notrecht geführt: Corona. Denn seit 1995 bereitet sich die Schweiz systematisch auf Influenza-Pandemien vor. Unter der Leitung der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) entstand 2004 (!) der erste schweizerische Influenza-Pandemieplan. Darin ist z.B. klar empfohlen, wie viele Masken Spitäler, Arztpraxen und sogar Privathaushalte lagern sollen. Dennoch fühlte sich niemand verpflichtet, sich daran zu halten respektive keine der Entscheidungsträger fühlte sich verantwortlich, sich um die Umsetzung der Pläne zu kümmern — bis es zu spät war.


Die vermeidbare Anwendung von Notrecht sowohl bei der Credit Suisse als auch bei Corona ist alarmierend für unsere Demokratie. Während sich Diktaturen quasi non-stop im Bereich des Notrechts bewegen, sollte sich Bundesbern auf den Ursprung von Artikel 185 unserer Bundesverfassung besinnen: Die Anwendung ist primär für den Kriegsfall vorgesehen. Unsere Demokratie braucht weniger Symbolpolitik und wieder ernsthafte Auseinandersetzung mit den unbequemen Herausforderungen unserer Zeit. Als einer der weltweiten Vorzeigedemokratien würde es uns gut anstehen, eine Vorreiterrolle in der Weiterentwicklung der Demokratie zu übernehmen. Insbesondere sollen politische Entscheidungen wieder mit und von der Bevölkerung getroffen werden und nicht via Notrecht für Einzelinteressen und entgegen den Interessen der Steuerzahler.

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1 Comment


politik
May 07, 2023

Gute Kommentare von Elisabeth zu Boni und Kriegsrecht! Wenn ich die Erfahrungen der näheren Vergangenheit nehme und überlege, wo die nächsten Risiken und Handlungsfelder auf uns warten, dann stechen folgende zwei Bereiche hervor:


- Energieversorgungssicherheit: Sowohl bei Elektrizität, Gas und Erdöl sind wir exponiert und abhängig. Wir könnten diese Abhängigkeiten und Risiken reduzieren, wenn wir wollen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur zusätzlichen Energiegewinnung im Inland: Ausbau von Wasserkraft, Solar- und Windenergie sind die augenfälligsten. Die Windenergie vernachlässigen wir bisher sträflich. Wir haben grosses Potential, unsere Abhängigkeiten und Risiken bei der Energieversorung zu reduzieren.


- Militärische Landesverteidigung: Die Zeit des post-kommunistischen Friedens in Europa ist vorbei. Wir haben volkswirtschaftlich ein gutes Geschäft gemacht in den letzten Jahrzehnten mit dem Herunterfahren der…


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